Über
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Soziale Netzwerke
Branchen
Handel & Kfz Nicht spezifiziert Handel nicht spez.
Verkehr Landverkehr Autobus-Nahverkehr
Verkehr Landverkehr Mietwagen, Limousinen
Verkehr Landverkehr Autobusverkehr
Gastronomie / Tourismus Reise & Reservierung Reisebüros
Gastronomie / Tourismus Reise & Reservierung Kartenbüros
Filialen
Mitgliedschaften
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachgruppe der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachvertretung der Reisebüros
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachvertretung Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Berechtigungen
- Mietwagengewerbe, eingeschr. auf die Verwendung je eines Omnibusses mit 46, 38, 58, 50 und 60 Sitzplätzen (§ 130 Z III GewO 1973 und § 3 lit. b Gelegenheitsverkehrsgesetz)
- VERMIETEN VON KFZ OHNE BEISTELLUNG EINES LENKERS (§ 103 ABS 1 LIT. C Z 22 GEWO 73)
- Theaterkartenbüro
- TAXIGEWERBE, EINGESCHR. AUF DIE VERWENDUNG VON ZWEI PKW MIT JE BIS ZU NEUN SITZPLAETZEN
- REISEBUEROGEWERBE MIT DEN BERECHTIGUNGEN GEM. § 208 ABS 1 GEWO 1973
- MIETWAGENGEWERBE, EINGESCHR. AUF DIE VERWENDUNG VON 15 FAHRZEUGEN MIT BIS ZU NEUN SITZPLAETZEN (EINSCHLIESSLICH DES LENKERSITZES)
- Mietwagen-Gewerbe (Beförderung mit Omnibussen) mit 30 Omnibussen
- Kraftfahrlinie 7935 - Ortsverkehr Großpetersdorf
- Kfl 7933 Zuberbach - Großpetersdorf mit Standardlinienbussen bis zu 12 Metern Länge
- Kfl 7932 Neuhaus - Großpetersdorf mit Standardlinienbussen bis zu 12 Metern Länge
- Handelsgewerbe gem. § 103 ..., eingeschr. auf den Kleinhandel *** Fortführung gem. § 11 Abs 5 GewO 1994 siehe Vorg.Mitgl.Nr. 8398 Ber. 2
- Mietwagengewerbe, eingeschr. auf die Verwendung von 15 Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen (einschließlich des Lenkersitzes) eingeschr. auf die Verwendung von fünf Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen (einschließlich des Lenkersitzes)