Über

Gründung:
05/04/1984
Rechtsform:

AG

Aktiengesellschaft

Firmenbuchnummer:
052959g
Urbanität:
Ländlicher Raum, zentral
Bundesland:
Topographie:
Landschaft:
FCC Austria Abfall Service AG - Firma / Unternehmen
Firmen / Unternehmen in Seeboden am Millstätter See

Soziale Netzwerke

Filialen

  1. FCC Austria Abfall Service AG
    Rampenstraße 20 / 9020 Klagenfurt, St.Ruprecht
  2. FCC Austria Abfall Service AG
    Hans Hruschkagasse 9 / 2325 Himberg
    T 02235/855-100 / F 02235/855-101
  3. FCC Austria Abfall Service AG
    Industriestraße 60 / 2325 Himberg
  4. FCC Austria Abfall Service AG
    Hetmanekgasse 3B / 1230 Wien, Liesing
    T 01/6994560 / F 01/6994571
  5. FCC Austria Abfall Service AG
    Rampenstraße 13 / 9020 Klagenfurt, St.Ruprecht
    T 0463/33231 / F 0463/37684
  6. FCC Austria Abfall Service AG
    Am Ziegelwerk 7 / 2225 Zistersdorf
  7. FCC Austria Abfall Service AG
    Strattnerstraße 29 / 4030 Linz
  8. FCC Austria Abfall Service AG
    Fisching 45 / 8741 Fisching
    T 03577/81615 / F 03577/81615-4
  9. FCC Austria Abfall Service AG
    Sankt Georgen 90 / 8786 St.Georgen
    T 03614/3166
  10. FCC Austria Abfall Service AG
    Auer Welsbach Gasse 25 / 8055 Graz, Puntigam
    T 0316/292791 / F 0316/292791-20
  11. FCC Austria Abfall Service AG
    Dr. Karl Widdmann Straße 15a / 8160 Weiz
  12. FCC Austria Abfall Service AG
    Obertiefenbach 116 / 8224 Obertiefenbach
    T 03334/2289

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung Steiermark der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark der gewerblichen Dienstleister
  • Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Maschinen- und Technologiehandel
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandel
  • Wirtschaftskammer Oberösterreich, Landesgremium OÖ des Maschinen- und Technologiehandels
  • Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels
  • Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Maschinen- und Technologiehandels
  • Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe NÖ
  • Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe
  • Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark für das Güterbeförderungsgewerbe
  • Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Transporteure
  • Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen
  • Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Abfall- und Abwasserwirtschaft
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
  • Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
  • Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
  • Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien Entsorgungs- und Ressourcenmanagement

Berechtigungen

  • Handelsgewerbe
  • Denkmal-, Fassaden und Gebäudereinigung (Handwerk)
  • Kanalräumergewerbe
  • Handelsgewerbe gem.§ 124 Z. 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Handel mit Alt- und Abfallstoffen, ZWN
  • Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe), eingeschr. auf das Bewachungsgewerbe
  • Handelsgewerbe, eingeschr. auf den Handel mit Alt und Abfallstoffen
  • Handelsgewerbe gem. § 124 Z 11 GewO 1994, ausgen. Lebensmittel
  • Winterdienst (Schneeräumung, Splittstreuung und Beistellung der entsprechenden Materialien)
  • Handelsgewerbe, eingeschr. auf den Handel mit Alt und Abfallstoffen eingeschr. auf Umfang des Hauptbetriebes
  • Handelsgewerbe, eingeschr. auf den Handel mit Alt- und Abfallstoffen
  • Kanalräumung
  • Postdienste (Entgegennahme und hausinterne Verteilung der externen und internen Post, Frankieren und Verschicken der Ausgangspost)
  • Reinigung von öffentl. und privaten Verkehrsflächen
  • Sammeln und Behandeln und gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
  • Sammeln und Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
  • Sammeln und Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen eingeschr. auf Sammeln und Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällengemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994
  • Tankstellen
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, eingeschr. auf den Handel mit Alt und Abfallstoffen. Nunmehr: Handelsgewerbe, eingeschr. auf den Handel mit Alt und Abfallstoffen
  • Sammeln und Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen eingeschr. auf Sammeln und Behandeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, ZWN
  • Beförderung von Gütern mit KFZ im Nahverkehr (Güternahverkehr) eingeschr. auf die Verwendung von 17 LKW und beschr. auf Müllabfuhr
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. b Z 25 GewO 1973, eingeschr. auf den Handel mit Alt und Abfallstoffen, eingeschr. auf den Bürobetrieb
  • Außenanlagenreinigung (Kehren der Fahrwege, Gehsteige und der Parkplätze, Reinigung von Fahrradständern und Schienen)
  • Beförderung von Gütern mit 43 KFZ im Nahverkehr (Güternahverkehr)
  • Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) ( § 2 Abs 2 Z 2 GütBefG 1995) beschr. auf die Verwendung eines LKWs erweitert auf die Verwendung von 5 LKW
  • Beförderung von Gütern mit KFZ im Nahverkehr (Güternahverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 17 LKW und beschr. auf die Müllabfuhr
  • Berechtigung zum Sammeln von nachstehend angeführten, nicht gefährlichen Abfällen (Schlüssel-Nr.siehe Akt)
  • Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit 4 KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr), beschr. auf die Müllabfuhr
  • gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit acht KFZ im Nahverkehr (Güternahverkehr), eingeschr. auf die Müll und Kehrichtabfuhr
  • Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im Fernverkehr (Güterfernverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 3 LKW und 6 LKW, diese eingeschr. auf die Durchführung von Mülltransporten
  • Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 14 KFZ gem. § 2 Abs 2 Z 2 des GütBefGes BGBl 1995/593 idF BGBl I 2006/153
  • Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 11 KFZ
  • Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr), mit 8 LKW
  • Güterbeförderung im Güternahverkehr, eingeschr. auf die Verwendung von 10 LKW
  • Entrümpelung
  • Beförderung von Gütern mit Kfz im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit 17 Kfz beschr. auf die Müllabfuhr gem. § 3 Abs 2 Z 2 GütBefG

Screenshot der Firmen-Webseite

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