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Waren Elektro & Elektronik Elektromotoren, Generatoren
Handel & Kfz GH Sachgüter Erzen, Eisen, Stahl
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Handel & Kfz EH Sachgüter Waffen, Munition
Filialen
Mitgliedschaften
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung der Mechatroniker NÖ
- Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels NÖ
- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren und Holzhandels
- Wirtschaftskammer Salzburg, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
- Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium Steiermark des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
- Wirtschaftskammer Tirol - Landesgremium des Eisen-, Baustoff-, Hartwaren- und Holzhandels
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
- Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
Berechtigungen
- Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handelmit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, beschr. auf Kartuschen und Bolzensetz
- Zweigniederlassung auf Grund des Gewerbescheines vom 19.2.1965 - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gem. Par. 193 Abs 1 Z 2 GO 1994, eingeschrä
- Zweigniederlassung auf Grund des Gewerbescheines vom 19.11.1964 - Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik, hier eingeschr. auf Groß und Kleinhandel mit Eisen
- Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gemäß § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994), eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte eingeschr
- Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gem. § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994), eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte
- Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen ( gem. § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994), eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte eingeschr
- Zweigniederlassung auf Grund des Gewerbescheines vom 19.2.1965 - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gem. Par. 193 Abs 1 Z 2 GO 1994, eingeschrä
- Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen, eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte
- Elektromechanikergewerbe
- Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren, sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik
- Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik-(Stov.v.9020 K.,Ankershofenstr.2.,Wkg.100792,Mag.K.010992)
- Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, inbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik beschr. auf den Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem
- Groß und Einzelhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiete der Befestigungstechnik
- Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte (Par.146 Abs 1 Z 2 GewO 1973). Nunmehr: Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte gem. § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994