Über
Gen
Erwerbs- und wirtschaftsgenossenschaft
Soziale Netzwerke
Branchen
Waren Metallerzeugnisse Ausbauelemente
Waren Maschinenbau Land- & forstwirtschaftliche Maschinen
Handel & Kfz Kfz Kraftfahrzeugmechaniker
Handel & Kfz GH Sachgüter Mineralölerzeugnisse
Handel & Kfz EH Sachgüter Tankstellen
Handel & Kfz EH Sachgüter Baumarkt
Handel & Kfz EH Sachgüter Drogerie
Handel & Kfz EH Sachgüter Brennstoffe
Mitgliedschaften
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesinnung der Metalltechniker
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesinnung der Fahrzeugtechnik
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesgremium des Agrarhandels
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesgremium des Energiehandels
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachgruppe Gastronomie
Berechtigungen
- HANDEL MIT ALLEN IM FREIEN VERKEHR GESTATTETEN UND RUECKSICHTLICH DES VERKAUFES NICHT AN EINE BESONDERE BEWILLIGUNG (KONZESSION) GEBUNDENEN WAREN *** EINGESCHR. AUF DEN LANDESPRODUKTENHANDEL, HOLZ und BAUSTOFFHANDEL UND MINERALOELHANDEL (BH-OBP V. 2.4.19
- HANDEL MIT ALLEN IM FREIEN VERKEHR GESTATTEN UND RUECKSICHTLICH DES VERKAUFES NICHT AN EINE BESONDERE BEWILLIGUNG (KONZESSION) GEBUNDENEN WAREN
- Verabreichung von gebratenen, gegrillten oder ge- sottenen Würsten, gebratenem oder gegrilltem Fleisch (ausgen. Innereien) von Rindern und Schweinen, gegrilltem Geflügel und Fisch, Pommes frites, Fleisch und Wurstsalaten, Fleisch und Wurstmayonnaise
- Metalltechnik für Land und Baumaschinen
- Konzession gem. § 15 Abs 1 Z 14 GewO eingeschr. auf den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln
- KFZ-Techniker
- HANDEL MIT ALLEN IM FREIEN VERKEHR GESTATTETEN WAREN UND RUECKSICHTLICH DES VERKAUFES NICHT AN EINE BESONDERE BEWILLIGUNG (KONZESSION) GEBUNDENEN WAREN *** EINGESCHR. AUF DEN LANDESPRODUKTEN und MINERALOELHANDEL (BH-OBP V. 2.4.1986,ZL. XII-R-18/ 43-1986
- HANDEL MIT ALLEN IM FREIEN VERKEHR GESTATTETEN UND RUECKSICHTLICH DES VERKAUFES NICHT AN EINE BE- SONDERE BEWILLIGUNG (KONZESSION) GEBUNDENEN WAREN *** EINGESCHR. AUF DEN LANDESPRODUKTEN-, HOLZ und BAUSTOFF-, BRENNSTOFF und MINERALOELHANDEL (BH-OBP V. 2
- HANDEL MIT ALLEN IM FREIEN VERKEHR GESTATTETEN UND RUECKSICHTLICH DES VERKAUFES NICHT AN EINE BE- SONDERE BEWILLIGUNG (KONZESSION) GEBUNDENEN WAREN *** EINGESCHR. AUF DEN LANDESPRODUKTEN-, BRENN- STOFF und MINERALOELHANDEL (BH-OBP V. 2.4.1986, ZL. XII-R
- Drogistengewerbe gem. § 223 GewO 1973, eingeschr. auf den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln sowie Schwefeldioxid (SO2)
- Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten und rücksichtlich des Verkaufes nicht an eine besondere Bewilligung (Konzession) gebundenen Waren
- Handel mit allen im freien Verkehr gestatteten und rücksichtlich des Verkaufes nicht an eine besondere Bewilligung (Konzession) gebundenen Waren, eingeschr. auf den Mineralölhandel
- HANDEL MIT ALLEM IM FREIEN VERKEHR GESTATTEN UND RUECKSICHTLICH DES VERKAUFES NICHT AN EINE BEWILLIGUNG (KONZESSION) GEBUNDENEN WAREN *** EINGESCHR. AUF DEN LANDESPRODUKTEN-, HOLZ und BAUSTOFF-, BRENNSTOFF UND MINERALOELHANDEL (BH-OBP V. 2.4.1986, ZL. XI
- HANDEL MIT ALLEN IM FREIEN VERKEHR GESTATTETEN UND RUECKSICHTLICH DES VERKAUFES NICHT AN EINE BESONDERE BEWILLIGUNG (KONZESSION) GEBUNDENEN WAREN *** EINGESCHR. AUF DEN LANDESPRODUKTEN-, HOLZ und BAUSTOFF-, BRENNSTOFF und MINERALOELHANDEL (BH-OBP V. 2.4
Screenshot der Firmen-Webseite
