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Nahrung / Genuss Nahrungsmittel Nahrungs- & Futtermittel
Waren Chemie, Pharma Körperpflegemittel
Waren Chemie, Pharma Medikamente
Handel & Kfz GH Import-Export-HV Import Export
Handel & Kfz GH Sachgüter Kosmetische Erzeugnisse
Handel & Kfz GH Sachgüter Pharmazeutische Erzeugnisse
Handel & Kfz EH Sachgüter Medizinische & orthopädische Artikel
Filialen
Mitgliedschaften
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe NÖ
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger NÖ
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
- Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Großhandels mit Arzneimitteln, Parfümieriewaren sowie des Handels mit Farben und Lacken
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Außenhandels NÖ
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachvertretung Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel
Berechtigungen
- Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen, und Handel mit sowie Vermietung von Medizinprodukten
- Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften (§ 213 GewO 1994), eingeschr. auf die Herstellung, Abfüllung oder Abpackung von Arzneimitteln
- Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften, eingeschr. auf den Großhandel mit Arzneimitteln, mit Präparaten, die zur diagnostischen Verwendung ohne Berührung mit dem menschlichen oder tierischen Körper bestimmt
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994), beschr. auf das Handelsgewerbe
- Erzeugung von kosmetischen Artikeln gem. § 124 Z 4 GewO 1994
- Erzeugung von Nahrungs und Genussmitteln unter Ausschluss der den Bäckern, Konditoren, Fleischern sowie den Molkern und Käsern vorbehaltenen Tätigkeiten
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994), beschr. auf das Handelsgewerbe