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Instandhaltung Objekte Facility Management
Filialen
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Saubermacher Dienstleistungs- AGMürztaler Saubermacher Straße 1 / 8605 PötschachT 05/9800-3500 / F 05/9800-3599
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Saubermacher Dienstleistungs- AGAltweidlinger Straße 1 / 3500 LerchenfeldT 05/9800-4400 / F 05/9800-4499
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Saubermacher Dienstleistungs- AGOberlaaer Straße 272 / 1230 Wien, LiesingT 05/9800-4100 / F 05/9800-4196
Mitgliedschaften
- Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung Steiermark Bau
- Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung Bauhilfsgewerbe
- Wirtschaftskammer Steiermark, Landesinnung Steiermark der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark der gewerblichen Dienstleister
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe der Persönlichen Dienstleister
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Papier- und Spielwarenhandels NÖ
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandel
- Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandels
- Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Maschinen- und Technologiehandels
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe NÖ
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark für das Güterbeförderungsgewerbe
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Transporteure
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien Entsorgungs- und Ressourcenmanagement
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark Ingenieurbüros
Berechtigungen
- Handelsgewerbe
- Handelsgewerbe gem. § 124 Z 11 GewO 1994
- Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
- Reinigung von Straßen, Plätzen, Autobahnen von Schnee, Split, Sand und sonst. Abfällen und Materialien, insbesondere die Beseitigung von Öl, Sonderabfall und ölverseuchten Erdreich und Müll sowie die Wartung von Haltestellen gem. § 5 Abs 3 GewO
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 8 LKW und auf den Müll und Abfalltransport
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im Nahverkehr (Güternahverkehr), eingeschr. auf die Durchführung von Müllabfuhren mit 18 LKW's
- Güterbeförderung im Nahverkehr, eingeschr. auf die Müllabfuhr und die Verwendung von drei KFZ
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 2 LKW
- Kanalräumergewerbe
- Kanalräumung
- Klärschlammpressen mittels fahrbarer Klärschlammpresse
- Reinigung von Straßen, Plätzen, Autobahnen von Schnee, Split, Sand und sonst. Abfällen und Materialien, insbesondere die Beseitigung von Öl, Sonderabfall und ölverseuchten Erdreich und Müll sowie die Wartung von Haltestellen gem. § 5 Abs 3 GewO 1994
- Sammlung und Behandlung von Abfällen bzw Altstoffen, sofern dafür eine Erlaubnispflicht gem. Awg 1990 Par.15 bzw Par.29 nicht erforderlich ist, hier beschr. auf den Bürobetrieb. Nunmehr: ohne Beschränkung auf den Bürobetrieb
- Sanierung von durch Betrieb, Brand, Unfälle, Elementarereignisse oder aus ähnlichen Gründen entstandenen Verunreinigung von Luft Wasser, Erde, sowie von Kontaminationen durch Mineralöle, Lösungsmittel, Chemikalien und/oder sonst. Stoffen und Schadstoff
- Sanierung von durch Betrieb, Brand, Unfälle, Elementarereignisse oder aus ähnlichen Gründen entstandenen Verunreinigung von Luftsser, Erde, sowie von Kontaminationen durch Mineralöle
- Sicherheitsfachkraft, Sicherheitstechnisches Zentrum, eingeschr. auf Sicherheitsfachkraft
- Tankreinigung und Innenbeschichtung unter Verwendung von Kunststofflacken einschl. aller damit verbundenen Tätigkeiten wie Demontagen
- Verleih von Baumaschinen, Kehrmaschinen und Kommunalgeräten sowie Mobiltoiletten gem. § 5 Abs 3 GewO 1994
- Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen allgemein, insbesondere Sammeln, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen, sowie Verarbeitung und Erzeugung von Wertstoffen aus Abfallstoffen einschl. aller damit ver
- Vermieten, Auf und Abbau vom mobilen Containern gem. § 5 Abs 2 GewO 1994
- Vermittlung von Werk und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgen. der den Arbeitsvermittlern, Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteu
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 11 KFZ
- Technische Büros gem. § 127 Z 9 GewO 1994 i.d.g.F., auf dem Gebiete der Kulturtechnik
- Baumeister
- Abfallsammler und -behandler
- Beförderung von Gütern mit 10 KFZ im Fernverkehr (Güterfernverkehr)
- Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen allgemein, insbesondere Sammeln, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von gefährlichen und nciht gefährlichen Abfällen, sowie Verarbeitung und Erzeugung von Wertstoffen aus Abfallstoffen einschl. aller damit ver
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 11 Fahrzeugen
- Beförderung von Gütern mit 12 KFZ im Fernverkehr (Güterfernverkehr), Erweiterung von zwölf auf sechzehn KFZ
- Beförderung von Gütern mit KFZ im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit drei KFZ gem. § 3 Abs 2 Z 2 des GütBefGes BGBl. 63/1952 in der Fassung BGBl. 630/1982
- Beförderung von Gütern mit KFZ im Nahverkehr (Güternahverkehr) zur Ausübung der Müllabfuhr und eingeschr. auf die Verwendung von 10 Müllspezialfahrzeugen
- Betrieb einer Kompostieranlage
- Büroservice (Zurverfügungstellung bürotechnischer Einrichtungen und die Durchführung von Büroarbeiten, eingeschr. auf Schreibarbeiten, die Adressierung, Kuvertierung, Paketierung von Poststücken, die Durchführung von Botengängen sowie die Entgegennahme
- Chemische Laboratorien
- Entrümpler (Räumung durch Entfernung wertlosen Gutes)
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit 3 KFZ (Par.2 Abs 2 Z 2 GütBefG 1995). Nunmehr: Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitend
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im Fernverkehr (Güterfernverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von vier LKW
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr), auf die Verwendung von 3 LKW (KFZ)
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 12 LKW, diese eingeschr. auf die Müllabfuhr, Altstoffsammlung und Sonderabfallsammlung
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 13 LKW, davon 7 LKW eingeschr. auf den Müll und Abfalltransport (davon 2 LKW in der we
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 2 LKW
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr), eingeschr. auf die Verwendung von 9 LKW
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr) gem. §§ 2 Abs 2 Z 1 und 5 Abs 1 des Güterbeförderungsgesetzes, BGBl 1995/593 idF BGBl I 2013/32, eingeschr. auf die Durchführung von
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr), beschr. auf die Verwendung von 5 LKW, eingeschr. auf die Müllabfuhr
- Entrümpelung gem. § 5 Abs 2 GewO 1994
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