Zweitwohnsitze

Sankt Veit im Pongau

Zweitwohnsitze | Sankt Veit im Pongau

Sankt Veit im Pongau: Unternehmen

Zweitwohnsitze: Beschreibung
  • Beim Zweitwohnsitz handelt es sich um einen Wohnsitz, der nicht der Hauptwohnsitz einer Person ist, sondern neben diesem besteht. Typische Zweitwohnsitze sind zum Beispiel Ferien- oder Wochenendhäuser. Alternativ kann ein Zweitwohnsitz auch aus beruflichen Gründen erforderlich sein, wenn ein nicht unwesentlicher Teil der Arbeitszeit in erheblicher Distanz zum eigentlichen Wohnsitz liegt.

  • Similio bietet zahlreiche interaktive Karten zum Thema Zweitwohnsitze an. Für jede österreichische Gemeinde gibt es eine eigene Karte. Weitere Karten zum Thema Zweitwohnsitze gibt es auf der Ebene der politischen Bezirke, der Landschaften, der Regionen sowie auf Bundesländer-Ebene.

  • Stichwörter zu Zweitwohnsitze:

    Nebenwohnsitz, Meldegesetz, Landesgesetz, Beruf, Freizeit, doppelte Haushaltsführung, Hauptwohnsitz, Ferienhaus, Pendler, Zweitwohnung, Urlaub, Tourismus, Abgabe, Zweitwohnsitzabgabe, Statistik, Wochenendhaus, Seegrundstück, Haus am Land, Elternhaus.

Zweitwohnsitze in Sankt Veit im Pongau
Die Zweitwohnsitzquote in Sankt Veit im Pongau liegt bei 20%. Die Zweitwohnsitzquoten der Nachbargemeinden befinden sich in der Tabelle Nachbargemeinden.

Individuelle Analysen & Visualisierungen

Sankt Veit im Pongau: Haupt-Postleitzahl (PLZ): 5621

Orte und Katastralgemeinden: St.Veit im Pongau.