Wien 23.,Liesing
Adresse:

1230 Wien, Liesing,

Altmannsdorfer Straße 165

Telefon:
01/66101
0664/2217923
0664/3409802
0664/3453926
Webseite:

Über

Gründung:
31/07/1964
Rechtsform:

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Firmenbuchnummer:
078741x
Urbanität:
Urbane Großzentren
Für weitere Informationen zu möglichen Geschäfts- oder Karrieremöglichkeiten wenden Sie sich bitte an:
Hilti Austria GmbH - Firma / Unternehmen
Firmen / Unternehmen in Wien 23.,Liesing

Soziale Netzwerke

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung der Mechatroniker NÖ
  • Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandel
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels NÖ
  • Wirtschaftskammer Oberösterreich, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren und Holzhandels
  • Wirtschaftskammer Salzburg, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
  • Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium Steiermark des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
  • Wirtschaftskammer Tirol - Landesgremium des Eisen-, Baustoff-, Hartwaren- und Holzhandels
  • Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels
  • Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels

Berechtigungen

  • Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unter- liegen, beschr. auf den Handelmit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II, beschr. auf Kartuschen und Bolzensetz
  • Zweigniederlassung auf Grund des Gewerbescheines vom 19.2.1965 - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gem. Par. 193 Abs 1 Z 2 GO 1994, eingeschrä
  • Zweigniederlassung auf Grund des Gewerbescheines vom 19.11.1964 - Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik, hier eingeschr. auf Groß und Kleinhandel mit Eisen
  • Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gemäß § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994), eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte eingeschr
  • Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gem. § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994), eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte
  • Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen ( gem. § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994), eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte eingeschr
  • Zweigniederlassung auf Grund des Gewerbescheines vom 19.2.1965 - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie von Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen (gem. Par. 193 Abs 1 Z 2 GO 1994, eingeschrä
  • Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonst. Sprengmitteln, die nicht dem Schieß und Sprengmittelgesetz unterliegen, eingeschr. auf den Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte
  • Elektromechanikergewerbe
  • Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren, sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik
  • Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik-(Stov.v.9020 K.,Ankershofenstr.2.,Wkg.100792,Mag.K.010992)
  • Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, inbesondere auf dem Gebiet der Befestigungstechnik beschr. auf den Groß und Kleinhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem
  • Groß und Einzelhandel mit Eisen und Metallwaren sowie einschlägigen Kurzwaren, insbesondere auf dem Gebiete der Befestigungstechnik
  • Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte (Par.146 Abs 1 Z 2 GewO 1973). Nunmehr: Handel mit Kartuschen für Bolzensetzgeräte gem. § 193 Abs 1 Z 2 GewO 1994

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