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- Wirtschaftskammer Wien, Landesinnung Bau Wien
- Wirtschaftskammer Salzburg, Landesinnung der Tischler und Holzgestalter
- Wirtschaftskammer Wien, Landesinnung Wien der Metalltechniker
- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Landesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
- Wirtschaftskammer Wien, Landesinnung Wien der Berufsfotografen
- Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Gewerbliche Dienstleister
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark der gewerblichen Dienstleister
- Wirtschaftskammer Tirol - Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der gewerblichen Dienstleister
- Wirtschaftskammer Burgenland, Landesgremium des Papier- und Spielwarenhandels
- Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Papier- und Spielwarenhandel
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Papier- und Spielwarenhandels NÖ
- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Landesgremium Papier- und Spielwarenhandel
- Wirtschaftskammer Salzburg, Landesgremium des Papier- und Spielwarenhandels
- Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium Steiermark des Papier- und Spielwarenhandels
- Wirtschaftskammer Tirol - Landesgremium des Papier- und Spielwarenhandels
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe des Papier- und Spielwarenhandels
- Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Papier- und Spielwarenhandels
- Wirtschaftskammer Tirol - Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe des Elektro- und Einrichtungsfachhandels
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels NÖ
- Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien der Versicherungsagenten
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen NÖ
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Spedition und Logistik
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit PKW
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe
- Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe
- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Güterbeförderungsgewerbe
- Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Güterbeförderung
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Transporteure
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Kleintransporteure
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gastronomie Wien
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe der Reisebüros NÖ
- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Reisebüros
- Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe der Reisebüros
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark der Reisebüros
- Wirtschaftskammer Tirol - Fachgruppe der Reisebüros
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Reisebüros
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachvertretung Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe der Finanzdienstleister NÖ
- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Tirol - Fachgruppe Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Finanzdienstleister
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
- Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation NÖ
- Wirtschaftskammer Oberösterreich, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
- Wirtschaftskammer Salzburg, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
- Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Steiermark Werbung und Marktkommunikation
- Wirtschaftskammer Tirol - Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
- Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien Druck
- Wirtschaftskammer Tirol - Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Berechtigungen
- Vermittlung von Druckaufträgen
- Handelsgewerbe und Handelsagenten, eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten
- Handelsgewerbe und Handelsagenten gem.§ 124 Z 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Einzelhandel
- Handelsgewerbe und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Einzelhandel
- Handelsgewerbe gem. § 124 Z 10 GewO 1994, beschr. auf den Einzelhandel
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschraenktauf den Einzelhandel und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Handelsgewerbe gem. § 124 Z 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Einzelhandel, lt.V
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (Par.124 Z 10 GewO 1994)
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf Umfang des Hauptbetriebes
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf Handelsgewerbe, eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf auf den Einzelhandel
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Ha
- Werbemittelverteiler-Zwn
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungs- pf
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf Handels- und Handelsagentengewerbe gem. § 14 Z 10 GewO. 1994, ei
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf Handel und Handelsagenten (§ 124 Z 1o GewO 1994) eingeschr. auf den Einz
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschr. auf den Einzelhandel, ZWN
- Unternehmensberatung einschl. der Unternehmensorganisation
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-7997/98
- Werbemittelverteiler eingeschr. auf Werbemittelverteiler
- Werbemittelverteiler eingeschr. auf Umfang des Hauptbetriebes
- Werbeagentur
- WB - Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschränkt auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) eingeschränkt auf Handels- und Handelsagentengewerbe gemäß § 124 Ziffer 10 GewO. 1994, e
- Verteilung und Überbringung von Poststücken aller Art in innerbetrieblichen Bereichen (Haus und Betriebspostverkehr)
- Vermittlung von Werkverträgen zwischen befugten Unternehmern und Personen, die derartige Leistungen in Anspruch nehmen wollen unter Ausschluss der den Reisebüros, Transportagenten, Spediteurgewerben und sonstigen reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tät
- Vermietung von beweglichen Sachen ausgen. Waffen, Medizinprodukte und Luftfahrzeuge (Kraftfahrzeugverleih)
- Vermittler von Versicherungsverträgen im festen Auftragsverhältnis zu einem Versicherungsunternehmen (Versicherungsagent) unter Ausschluß der den Versicherungsmaklern vorbehaltenen Tätigkeit. Geändert auf: Versicherungsvermittlung in der Form Versicherun
- Handelsgewerbe, eingeschr. auf Einzelhandel
- Überlassung von Arbeitskräften
- Tischler (Handwerk) gem. § 94 Z 71 GewO 1994
- Theaterkartenbüro
- Montage und Demontage von vorgefertigten Winkelprofilen und Fachböden durch einfache Schraubverbindungen unter Ausschluß der den reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tätigkeiten
- Lagerei
- Inkassobüros
- Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschr. auf Immobilienmakler
- Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschr. auf Bauträger
- Vermittlung von Werkverträgen zwischen befugten Unternehmern und Personen, die derartige Leistungen in Anspruch nehmen wollen unter Ausschluß der den Reisebüros, Transportagenten, Spediteurgewerben und sonst. reglementierten Gewerben vorbehaltenen Tät
- Beförderung von Gütern mit KFZ des Straßenverkehrs im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 100 KFZ (§ 2 Abs 2 Z 2 und § 3 Abs 1 GütBefG 1995 in der Fassung BGBl. I Nr. 106/2001) bes
- Gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1 Z 20 WAG als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen eingeschr. auf Gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1
- Gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1 Z 20 WAG als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens und Unfallversicherungen
- Erbringung von Postdiensten aufgrund des Bundesgesetztes über das Postwesen, BGBl. I Nr. 18/1998, in der geltenden Fassung
- Erbringung von Postdiensten aufgrund des Bundesgesetzes über das Postwesen, BGBl. I Nr. 18/1998, in der geltenden Fassung
- Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten für den Bereich Nr. 4. 'Fracht und Postabfertigung' gem. Verzeichnis der Bodenabfertigungsdienste im Anhang zum FBG, Bewilligung gem. § 7 Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz, befristet für die Dauer von 7 Jahren
- Elektrotechnik, eingeschr. auf die Errichtung von Blitzschutzanlagen und der Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen, beschr. auf Nennspannung bis einschl. 1500 V und zwar 1.im Anschluß an bestehende Anlagen zur Gewinnun
- Drucker und Druckformherstellung, eingeschr. auf einfache Verfahrensarten
- Gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1 Z 20 WAG als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen, ZWN
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) beschr. auf das Handelsgewerbe eingeschr. auf den Einzelhandel, ZWN
- Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
- Baumeister
- Ausschank von nichtalkoholischen Getränken und Verkauf dieser Getränke mittels Automaten
- Ankündigungsunternehmen
- Adressieren, Einlegen, Einkleben, Falten und Kuvertieren von Prospekten, Katalogen, Zeitungen, Briefen und Broschüren (Postfertigmachen) unter Ausschluss jeglicher an einen Befähigungsnachweis gebundenen Tätigkeit
- Adressenverlag und Direktwerbeunternehmen, ZWN
- Adressenverlag und Direktwerbeunternehmen gem. § 5 Abs 3 GewO 1994
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-8006/98
- Bewilligung zur Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten am Flughafen Wien, Fracht und Postabfertigung
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 2-G-9687/6
- Gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens und Unfallversicherungen
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-8024/98
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-8023/98
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-8016/98
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-8007/98
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-8003/98
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-7991/98
- Berufsfotograf (Handwerk). Geändert auf: Berufsfotograf (Wirksamkeit: 27.12.2013)
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-7984/98
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994) beschr. auf das Handelsgewerbe eingeschr. auf den Einzelhandel mit 2.2.1998
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Einzelhandel
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bew.pfl. geb. Handelsgewerbe) eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (gem. § 124 Z 10 GewO 1994)
- Handelsgew. (mit Aussnahme der bewilligungspfl.geb. Handelsgew.), eingeschr. auf den Einzelhandel und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994)
- Handel und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Einzelhandel, ZWN
- Güterbeförderung mit KFZ oder KFZ mit Anhängern, deren höchst zulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt
- Güterbeförderung im grenzüberschreitenden Verkehr
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit 100 KFZ (Par.2 Abs 2 Z 2 und Par.3 Abs 1 des GütBefGes 1995). Nunmehr: Beförderung von Gütern mit KFZ
- Gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens und Unfallversicherungen. Geändert auf: Gewerbliche Vermögensberatung mit der Berechtigung nach § 1 Z 20 WAG als vertraglich gebundener Vermittler ohne Berechtigung zur Vermittlun
- Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994. Einschraenkung auf den Einzelhandel, lt.Verst.v.2.2.1998, 3.0-7990/98
Screenshot der Firmen-Webseite
