Über

Gründung:
18/12/1979
Rechtsform:

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Firmenbuchnummer:
102065x
Urbanität:
Urbane Großzentren
Für weitere Informationen zu möglichen Geschäfts- oder Karrieremöglichkeiten wenden Sie sich bitte an:
Deichmann GmbH - Firma / Unternehmen
Firmen / Unternehmen in Wien 20.,Brigittenau

Soziale Netzwerke

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftskammer Burgenland, Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
  • Wirtschaftskammer Kärnten, Fachgruppe Handel mit Mode und Freizeitartikeln
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln NÖ
  • Wirtschaftskammer Oberösterreich, Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
  • Wirtschaftskammer Salzburg, Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
  • Wirtschaftskammer Steiermark, Landesgremium Steiermark des Handels mit Mode- und Freizeitartikeln
  • Wirtschaftskammer Tirol - Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
  • Wirtschaftskammer Vorarlberg, Fachgruppe des Handels mit Mode und Freizeitartikeln
  • Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Einzelhandels mit Mode und Freizeitartikeln

Berechtigungen

  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel, hier beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 124 Z 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien, ZWN
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel eingeschr. auf die Ausübung in diesem Standort jedoch beschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikeln
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel beschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör,sowie Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b. Z. 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs- und Genussmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien, ZWN
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel eingeschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode- und Freizeitartikel, ZWN
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel eingeschr. auf Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten (§ 124 Z.10 GewO 1994), eingeschr. auf
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs- und Genußmittel eingeschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikeln
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel, eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör so wie Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf und ausgen. Nahrungs und Genußmittel, beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 124 Z 11 GewO 1994, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikeln
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs- und Genussmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs. 1 lit b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs- und Genussmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs.1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem.§ 124 Z 11 GewO 1994, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf a.d. Kleinhandel m. Schuhen u. Schuhzubehör, Taschen u.Sporttextilien
  • WB - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel
  • Handelsgewerbe,eingeschr.auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Textilien, ZWN
  • Handelsgewerbe, beschr. auf den Kleinhandel Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe, ausgen. Nahrungs und Genußmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe und Handelsagenten gem. § 124 Z 10 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem.Par.124 Ziff.11 GewO 94, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel, ZWN
  • WB - Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO 1973, ausgenommen Nahrungs- und Genußmittel eingeschränkt auf Handelsgewerbe, eingeschränkt auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem.§ 124 Z 11 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen, Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 124 Z 11 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehoer sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem.§ 103(1)Lit.B)Z.25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genussmittel
  • Handelsgewerbe gem.§ 103 Abs 1 lit.B) Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO.1973, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe (Par.124 Z.11 GewO.1994), ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör
  • Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO.1973, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe (Par.124 Z.11 GewO.1994), ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel, hier beschr. auf Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie T
  • Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO.1973, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe (Par.124 Z.11 GewO.1994), ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel, hier beschr. auf Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Ta
  • Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO.1973, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe (Par.124 Z.11 GewO.1994), ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel, hier beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Tas
  • Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO.1973, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe (Par.124 Z.11 GewO.1994), ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel, hier beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sow
  • Handelsgewerbe gem. Par.103 Abs.1 lit.b Z.25 GewO.1973, ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe (Par.124 Z.11 GewO.1994), ausgenommen Nahrungs- und Genussmittel, hier beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowi
  • Handelsgewerbe gem. § 124 Z 11 GewO 94 beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 124 Z 11 GewO 1994, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem.P.103 Abs 1 lit.B Z 25 GewO 1973, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. b) Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.B Z 25 GewO 1973, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf die Ausübung in diesem Standort jedoch beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accessoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen, Sporttextilien und Accessoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandelmit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen, Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel, hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. B Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genuss- Mittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit. B Z 25 GewO 1973, ausgen. Lebens und Genussmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen, Schuhzubehör, Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungs- pflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien)
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesiores
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel beschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Kleinhandel mit Schuhen, Schuhzubehör, Taschen u. Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genussmittel. Nunmehr: Handelsgewerbe (Par.124 Z 11 GewO 1994), ausgen. Nahrungs und Genussmittel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel,hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 Lit.B Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, hier jedoch beschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehoer sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel, eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuh- zubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel, beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier jedoch eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien und Accessoires, lt. Änderung r.k. 22.04.2010
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen, Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf eingechränkt auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier beschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextili en und Accessoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Kleinhandel mit Schuhen und -zubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Mode und Freizeitartikel
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und Sporttextilien
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Kleinh. mit Schuhen u. -zubehör, s. Taschen, Sporttext. u. Acces
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Handelsgewerbe, ausgen. Nahrungs und Genussmittel, eingeschr. auf den Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör sowie Taschen und S
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubeör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accessoiures
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel eingeschr. auf Einzelhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen, Sporttextilien und Accesoires
  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit.b Z 25 GewO 1973, ausgen. Nahrungs und Genußmittel hier eingeschr. auf den Kleinhandel mit Schuhen und Schuhzubehör, sowie Taschen und Sporttextilien

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