Über

Gründung:
09/06/1972
Rechtsform:

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Firmenbuchnummer:
123101g
Urbanität:
Zentren Umland, zentral
Bundesland:
Bezirk:
Landschaft:
Gemeinde:
Fischer Maschinen- und Apparatebau GmbH - Firma / Unternehmen
Firmen / Unternehmen in Ebreichsdorf

Soziale Netzwerke

Mitgliedschaften

  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung der Metalltechniker NÖ
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung der Mechatroniker NÖ
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe der metalltechnischen Industrie NÖ
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Außenhandels NÖ
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Handels mit Mode und Freizeitartikeln NÖ
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels NÖ
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Maschinen- und Technologiehandel
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels NÖ
  • Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe Ingenieurbüros NÖ

Berechtigungen

  • Handelsgewerbe gem. § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973
  • Maschinen und Fertigungstechniker, verb. mit Kälteanlagentechniker (§ 94 Z 12 GewO 1994)
  • Waffengewerbe (§ 94 Z 80 i.V.m. § 139 Abs.1 Z 1 GewO 1994) einschl. des Waffenhandels, eingeschr. auf die Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen und nichtmilitärischer Munition einschl. der Tätigkeit der Büchse
  • Waffengewerbe (§ 94 Z 80 i.V.m. § 139 Abs 1 Z 1 GewO 1994) einschl. des Waffenhandels, eingeschr. auf die Erzeugung, Bearbeitung und Instandsetzung nichtmilitärischer Waffen und nichtmilitärischer Munition einschl. der Tätigkeit der Büchse
  • Schlossergewerbe verb. mit Schmied, Landmaschinentechniker gem. § 94 Z 11 GewO 1994
  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet Technische Physik
  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet Maschinenbau
  • Elektroniker und Elektromaschinenbauer gem. § 94 Z 25 GewO 1994, eingeschr. auf die Herstellung von Pumpen, Regelventilen und Schaltschränken sowie die Verkabelung von Anlagen, in denen die oben angeführten Erzeugnisse als Komponenten eingesetzt sind, mi
  • Waffengewerbe (§ 94 Z 80 i.V.m. § 139 Abs 1 Z 1 GewO 1994) eingeschr. auf den Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition
  • Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) auf dem Fachgebiet Wirtschaftsingenieurwesen im Maschinenbau
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