Deutschkreutz
Adresse:
7301 Girm,
Gewerbestraße 1 1
Über
Gründung:
17/03/2010
Rechtsform:
EU
Eingetragenes Einzelunternehmen
Firmenbuchnummer:
342976b
Urbanität:
Ländlicher Raum, intermediär
Bundesland:
Bezirk:
Topographie:
Landschaft:
Gemeinde:
Soziale Netzwerke
Filialen
Mitgliedschaften
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung Bau NÖ
- Wirtschaftskammer Wien, Landesinnung Wien der Elektro-, Gebäude, Alarm- und Kommunikationstechniker
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Persönlichen Dienstleister
- Wirtschaftskammer Wien, Landesgremium Wien des Fahrzeughandels
- Wirtschaftskammer Burgenland, Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe
- Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe für das Güterbeförderungsgewerbe NÖ
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Transporteure
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Kleintransporteure
- Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
Berechtigungen
- Handelsgewerbe und Handelsagent
- Deichgräber
- Erbringung von Beleuchtungs und Beschallungsleistungen bestehend im Aufstellen von Beleuchtungs und Beschallungseinrichtungen und Verbinden der dazugehörigen Geräte untereinander bzw mit einem bestehenden Elektroanschluss, sowie die Bedienung dieser Ei
- Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement)
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit 35 Kraftfahrzeugen eingeschränkt auf die Verwendung von 10 Kraftfahrzeugen
- Güterbeförderung mit KFZ, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt
- Vermietung, Reinigung und Verteilung von Gläsern, Geschirr und Besteck bei Veranstaltungen unter Zuhilfenahme eigener Reinigungseinrichtungen und -materialien in organisierter Form
- Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit KFZ des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit zwei KFZ (Par.3 Abs 2 Z 2 und Par.3 A Z 1 GütBefG). Erweitert um ein KFZ (Wirksamke
- Gewerbsmässige Beförderung von Gütern mit Kfz im Fernverkehr (Güterfernverkehr) gem. § 3 Abs 2 Z 2 des GütBefGes, i.d.Fassung BGBl. Nr.630/1982, eingeschr. auf 40 Kfz